Satzung

Die aktuelle Satzung der Sportgemeinschaft Solschen e.V. (SG Solschen) mit Stand 27.01.2023 findet ihr hier zum Download:



  Bei Fragen zur Satzung wendet euch gerne an den Vorstand.


Datenschutzordnung

Datenschutzordnung Sportgemeinschaft Solschen e.V.
Der erweiterte Vorstand der Sportgemeinschaft Solschen e.V. hat am 10.12.2018 folgende Datenschutzordnung gem. § 15 Nr. 3 der Vereinssatzung beschlossen:

§ 1 Zweck der Datenerhebung
Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in der Vereinssatzung definierten Aufgaben, des Zwecks des Vereins sowie der Arbeit mit der Vereinssoftware personenbezogene Daten sowie persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.

§ 2 Einwilligung
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Vereinssatzung und dieser Datenschutzordnung stimmen die Mitglieder der Speicherung, Bearbeitung, Verarbeitung und Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Kontoverbindung, Zugehörigkeit zu einer Abteilung, E-Mail-Adresse, Eintrittsdatum, Telefon, Geschlecht, ggf. Ehrenmitgliedschaft) im Rahmen der Erfüllung oben genannter Aufgaben und Zwecke des Vereins unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu.

§ 3 Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied hat das Recht auf
– Auskunft über seine gespeicherten Daten;
– Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Fall einer Unrichtigkeit;
– Sperrung seiner Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;
– Löschung seiner Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

§ 4 Pflichten des Vereins
Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

§ 5 Dauer der Speicherung
Die Daten werden bis zum Austritt oder sonstigem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein gespeichert.

§ 6 Veröffentlichung von Bildern
Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Vereinssatzung und dieser Datenschutzordnung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien nach Maßgabe des Kunsturhebergesetzes zu.