Anmeldung und Beiträge

Für den Beitritt in die Sportgemeinschaft bitte die Eintrittserklärung downloaden und ausgefüllt und unterschrieben bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Sportabteilung oder beim Vorstand abgeben. In der Sporthalle liegen ebenfalls Exemplare der Eintrittserklärung aus.

(Download Einzugsermächtigung für den Jahresbeitrag siehe unten)

Bei Eintritt in den Verein hat jedes Mitglied ab dem Monat des Eintritts einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu bezahlen, der jeweils im Vorhinein vom Konto des Mitgliedes abgebucht wird. Im Jahr des Eintritts wird der Beitrag anteilsmäßig auf die Monate der Mitgliedschaft berechnet.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom angegebenen Girokonto abgebucht. Auf Antrag ist auch eine halbjährliche Abbuchung zum 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres möglich.
Für Mitglieder, die am Wettkampfbetrieb teilnehmen, ist die Ausstellung/Änderung eines Passes für diesen Wettkampfbetrieb gebührenpflichtig. Für Fußballer fallen Passbearbeitungsgebühren gemäß der Finanz- und Wirtschaftsordnung des NFV an. Für eine Erstausstellung beträgt diese Gebühr (Stand: 07/2016) 10,00 Euro für Senioren (für Junioren kostenfrei). Bei Vereinswechsel, Zweit­schriften, Änderungen etc. fallen höhere Gebühren an; die aktuellen Sätze können beim Vorstand er­fragt oder unter www.nfv-www.de eingesehen werden.

Kinder / Jugendliche bis 18 J.61,00 €
Ermäßigt * / ***65,00 €
Senioren ü. 65 J.72,00 €
Erwachsene über 18 J.94,00 €
Ehepaare171,00 €
Familien incl. aller Kinder ** / ***202,00 €
Ehrenmitgliederfrei

* Volljährige Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
** Erwachsene Schüler in häuslicher Gemeinschaft lebend können längstens bis zum 25. Lebensjahr noch als Familienmitglieder berücksichtigt werden, solange sie sich in der Schulausbildung/Ausbildung/Studium/Wehrdienst oder Zivildienst befinden.
*** Ermäßigte Beitragsformen müssen jeweils bis zum 01.12. des Jahres beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden, damit die Ermäßigung zum Folgejahr wirksam werden kann. Es ist ein jährlicher Nachweis vorzulegen.

Der Vorstand kann in Härtefällen Beitragserleichterungen, Beitragsstundungen bzw. Beitragsbefreiungen gewähren. Außerdem sind ggf. Zuschüsse von Dritten möglich. Bitte sprecht bei Bedarf die Sozialwartin an.

Die kompletten Ermäßigungsvoraussetzungen und alle weiteren Infos zu den Beiträgen können unter dem Menü Info/Beitragsordnung nachgelesen werden.